„Regen Sie sich mal nicht auf, aber Ihr Herzschrittmacher fällt jeden Moment aus“, sagte der Chefarzt resigniert. Das gerichtliche Verbot, Herzschrittmacher Verstorbener generalüberholt wieder zu verwenden, verbunden mit der Auflage, bereits reimplantierte so bald wie möglich auszutauschen, erfüllte sein Leben mit Bitterkeit: „Was sagen wir denn anderes?“ Es ging um die bevorstehende Telefonaktion, mit der die Patienten informiert und ins Krankenhaus gebeten werden sollten, und er war von mitfühlender Beschaffenheit und entsprechend besorgt.
Zu der Zeit war ich als Praktikant an der Klinik und begleitete ihn wenig später zu einem prominenten Patienten, der kurz zuvor operiert worden war und noch im Krankenhaus lag, Jürgen von Manger, auch er zukünftiges Opfer erstaunlich realitätsferner Rechtsprechung.
„Macht nichts, ich bin doch noch gar nicht angewachsen, an den Schrittmacher“, sagte er gefasst in der Mundart seines alter egos.“ Er wusste, dass er dem Chefarzt damit einen Gefallen tat, weil der sich gleich nach seiner Ankunft als großen Tegtmeier-Fan geoutet hatte, aber so richtig begeistert war er natürlich nicht.
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