Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Unterbrechung des Prozesses von ca. 20 min. zur Recherche.
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Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Unterbrechung des Prozesses von ca. 20 min. zur Recherche.
Gut so, Zeuge Wrobel.
Ich rufe den psychologischen Gutachter in den Zeugenstand!
Antrag stattgegeben. Das Gericht zieht sich zur Recherche zurück. Das ist eine Ausnahme. Normalerweise sollten die Beweise bei Prozessbegin dem Gericht vorliegen.
Frau C. Dill ist vorgeladen und wird sich vermutlich in absehbarer Zeit hier einfinden. Wenn nicht, lassen wir sie von den Feldjägern abholen.
Zitat:
(setzt sich, blättert mit versonnenem Lächeln im Beweismaterial der Gegenseite, nach dem der Staatsanwalt erst noch mühsam suchen muss)
(Beitrag wurde von Kathrin Passig am 21.05.2001 um 17:25 Uhr bearbeitet.)
Das Gericht tritt wieder zusammen und erwartet die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, sowie den Auftritt der Angeklagten Frau Conchitta Dill!
euer ehren, friedensrichterin lacoste,
wo bitte schön steht geschrieben, daß meine mnadantin gesagt haben soll, daß b.d. zur besprechung der aufnahme dieses videoprojektes das haus des zeugen d.s. aufsuchen wollte?
wäre es denn abwegig, den diesem verfahren zugrundeliegenden streitigen zeitpunkt auf irgendeinen zeitpunkt nach 1994 zu verlegen (als es die spices schon gab)etwa 1996,und zu behaupten, das die beiden nur den dann im jahre 1997 in japan durchgeführten auftritt besuchen wollten?
es sei der angeklagten zu gute zu halten, hier zwei ereignisse, nämlch den auftritt in japan und das camden town video durcheinander gebracht zu haben. dies mag auf die allzunaheliegende annahme zurückzuführen sein, das eine besprechung, die in camden stattfinden soll zwangsläufig einen videoclip in camden zum inhalt haben soll. keine notwendigkeit, aber eine verzeihliche und wie ich finde menschlich nachvollziehbare kurzschlußreaktion.
ein weiterer grund für die ihr jetzt vorgeworfene aussage könnte sein, das die angeklagte den 93er video (vielleicht auch erst durch den hier in rede stehenden vorfall sensibilisiert) erst später erstmalig zur kenntis genommen hat und irrigerweise falsche schlüsse gezogen hat.
lediglich dies wäre der angeklagten vorzuwerfen, aber dies ist kein straftatsvorwurf im sinne der anklage.
mit der begründung die die verteidigung heranzieht kann auch mühelos die tatsache vereinbart werden, daß die geschichte 1997 erstmalig urkundlich erwähnt wurde; ja, es ist sogar wahrscheinlich, das eine solche geschichte 'erst' ca. 1 jahr alt war; länger würde eine solche anekdotenicht breiteren kreisen verborgen bleiben, zunal anzunehmen ist, das sie b.d. unmittelbar nach den ereignissen zum besten gegeben haben wird.
eine bewuße unwahrheit ist der angeklagten auch nicht vorzuwerfen, denn bereits bei beginn ihrer einlassung legt sie selber ihre erzählung auf die mitte der 90 der jahre. wie soll sie dann einen 93er video als logische folge der begegnung bzw. als behauptung ihrer aussage heranziehen, wenn sie andererseits freimütig zugibt, die geschite habe sich erst mitte der 90er ereignet? doch nur, wenn sie selber irrigerweise der auffasung ist, der 93er video sei erst später gedreht worden!
die anklage versucht daher zu unrecht den eindruck zu erwecken, das die angeklagte den dreh des videos zwingend als folge des dann doch stattgefundenen besprechungstermines zur stützung ihrer geschichte angibt;deis it jedoch falsch, wie wir hier sehen. einen beweis für eine erfundenen sachverhalt ist dies auch nicht, noch viel weniger für eine besonders verwerfliche gesinnung, wie es die anklage glauben machen will
das in der portugiesischen quelle von zwei spanierinnen die rede ist und conchita unbestreitbar ein spanischer name ist, dürfte ja wohl jedem bekannt sein! immerhin, ein entlastendes indiz.
ich komme zum schluß
der beweis der schuld ist nicht erbracht, die indizien alles andere als fest und eindeutig, die verteidigung hat schlüssig eine ganz andere hypothese aufgezeigt, die das verhalten der angeklagten als rechtstreu darstellt.
nach alledem bitte ich die jury zu bedenken, das hier ein junges hoffnungsvolles talent in der gefahr steht, lediglich auf der grundlage von unsicheren indizien eine abmahnung zu erhalten, was zu einem grauenerregenden motivationsabfall und zu einem empflichen karriereknick bei den höpaps zur folge haben könnte. wollen sie dafür die verantwortung übernehmen? nur aufgrund einer bloßen entfernten möglichkeit? wollen sie das wirklich?
etc etc. (s. auch l.a. law beliebige folgen, die jury, die 12 geschworenen oder waren es 9, die caine war ihr schicksal und so weiter)
ich danke ihnen, gott schütze unser land und friedensrichterin lacoste
Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass nicht bewiesen werden kann, dass Herr Bob Dylan im August 1996 die Stadt New York nicht verlassen hat, um Dave Stewart in London aufzusuchen.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Angeklagte Conchitta Dill nicht geäußert hat, wann die angebliche Begegnung mit dem Musiker Bob Dylan stattgefunden hat, bitte ich die Vorsitzende, Frau Dill in den Zeugenstand zu rufen. Wenn Frau Dill beweisen kann, dass sie im August 1996 in London war, zieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zurück und kriecht in eine Ecke, um dort die nächsten 24 Std. in Embrionalstllung zu verweilen.
Desweiteren bittet die Staatsanwaltschaft Frau Conchitta Dill zu erklären, weshalb sie in ihrem angezweifelten Bericht sich auf ein Video von 1993 bezieht, welches 'dann' entstand. Danke.
Das Gericht ruft die Angeklagte Conchitta Dill in den Zeugenstand. Herr Delgado, Sie sind bei mir falsch, wenn Sie glauben, ich würde meine Urteile emotional fällen. Ihre Mandantin ist keineswegs ein zartes Hascherl, das geschont werden muss, das zeigt schon allein die Tatsache, dass sie sich mit einem Heer von Anwälten umgibt.
und außerdem schwöre ich bei der heiligen madonna von guadeloupe, beim heilgen santiago de compostela und bei der unbefleckten empfängnis, das meine mandantin unschuldig ist
reicht das jetzt?
ich beantrage die vorsitzende lacoste wegen der annahme der besorgnis der befangenheit abzulehnen!
meine mandantin wird hier von seiten des gerichts einer vorverurteilung unterzogen. somit ist kein fairer prozeß zu erwarten! meine mandantin übt nur ihre verfassugsmäßigen rechte aus. es steht dem gericht nicht zu, daraus rückschlüsse auf den charakter oder die schuld der angeklagten zu ziehen.
Antrag abgelehnt!
Die Staatsanwaltschaft legt Einspruch gegen die letzten beiden Äusserungen des Verteidigers Delgado ein und bittet die Vositzende, für Ruhe zu sorgen. Wo bleibt die Angeklagte?